Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 50/2019), Seite 3/15 1. Es sei festzustellen, dass für die Baugesuche Nr. 004 und 005 der Rekurrenten keine Baubewilligungen erforderlich sind. Demnach seien der Beschluss und der Entscheid des Gemeinderates Z.___ vom 5. Juni 2018 vollumfänglich aufzuheben. 2. Eventualiter seien der Beschluss und der Entscheid des Gemeinderates Z.___ vom 5. Juni 2018 vollumfänglich aufzuheben und die Baugesuche Nr. 004 und 005 der Rekurrenten seien zu bewilligen.