Drauffolgend erhoben A.___ und B.___, vertreten durch lic.iur. Markus Roos, Rechtsanwalt, Lichtensteig, am 26. August 2015 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Mit Entscheid vom 30. Mai 2017 wurde die Beschwerde vom Verwaltungsgericht abgewiesen (VerwGE B 2015/160). Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. e) Mit Verfügung vom 6. November 2017 ordnete der Gemeinderat Z.___ die Wiederherstellung bzw. die Entfernung der Thujahecke innert drei Monate an und drohte zudem eine Ersatzvornahme an.