Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 50/2019), Seite 2/15 Rechtsvertreter öffentlich- und privatrechtliche Einsprache beim Gemeinderat. Nach Durchführung einer Einspracheverhandlung vom 23. Dezember 2014 an Ort, welche zu keiner Einigung führte, beschloss der Gemeinderat am 19. Januar 2015, die Baubewilligung zu erteilen. Die öffentlich-rechtliche Einsprache wies er ab. Den gegen diesen Beschluss/Einspracheentscheid von C.___ und D.___ erhobenen Rekurs vom 6. Februar 2015 hiess das Baudepartement mit Entscheid vom 23. Juli 2015 gut und hob den Einspracheentscheid und die Baubewilligung auf (BDE Nr. 43/2015). Drauffolgend erhoben A.___ und B.__