b) Am 19. September 2011 reichte A.___ der Gemeinde ein Baugesuch für die Errichtung einer Stützmauer und die Erweiterung des Sitzplatzes auf seinem Grundstück ein. Die Baupläne sahen eine Anordnung der Steinreihen der Stützmauer mit einer ersten Stufe von maximal 1,80 m Höhe und einer zweiten Stufe von maximal 1,40 m Höhe vor. Entlang der Grenze zu Grundstück Nr. 002 war nur eine Steinreihe vorgesehen. Nachdem der Baugesuchsteller die unterschriftliche Zustimmung der Eigentümer der benachbarten Grundstücke, mit Ausnahme derjenigen von C.___ und D.___, Z.___, beigebracht hatte, erteilte der Gemeinderat Z.__