6.6 Nach dem Gesagten entsprechen die Vorgaben des (im Grundsatz standardisierten) Reglements den gesetzlichen Vorgaben. Nachdem dank des Amtsberichts der kantonalen Fachstelle feststeht, dass die entsprechenden Einschränkungen geeignet, erforderlich und zumutbar sind, um Verunreinigungen der im öffentlichen Interesse stehenden Grundwasserfassung zu vermeiden, kann darauf verzichtet werden, zur Frage, in welchem Umfang die landwirtschaftliche und Hof nahe Bewirtschaftung durch die geplante Grundwasserschutzzone beeinträchtigt bzw. erschwert werde, eine Expertise erstellen zu lassen, wie von den Rekurrenten verlangt wird. Bezüglich des Umstands, dass A.___