Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 11/2020), Seite 14/19 Praxis zu erfolgen. Ziel ist eine vollständige Bodenbedeckung zu erreichen. Demnach entspricht die Bedeckung des Bodens mit einer normal entwickelten Wintervegetation der guten landwirtschaftlichen Praxis und stellt keine übermässige Belastung für den Bewirtschafter dar.