SR 916.161). Sie sind konkretisiert im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) sowie den Listen über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzone S2 (z.T. auch gültig für Zone S3). In den Schutzzonen sind nur wenige Wirkstoffe verboten, so dass genügend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen, die auch in den Schutzzonen S2 und S3 verwendet werden dürfen. Daran ändert nichts, dass das Bundesamt für Landwirtschaft BLW die Vorschriften für die S1 und S2 Schutzzonen bezüglich der Pflanzenschutzmittel Clethodim und Isoxaflutole zwischenzeitlich verschärft hat, wie die Rekurrenten geltend machen.