Ein Teil davon, nämlich 0,59 ha, sind bereits heute extensive Wiese (keine Düngung). Bei einem entsprechenden Gesuch könnte gemäss Angabe des AFU voraussichtlich eine Ausnahmebewilligung für Flüssigdünger in der Schutzzone S2 bewilligt werden, für eine Fläche von 1,45 ha, sofern die Grenzwerte für Nitrat eingehalten werden. Dies bedeutet, dass das Flüssigdüngerverbot voraussichtlich weniger als 1 ha betreffen wird. Pflanzenschutzmittel dürfen in der Schutzzone S2 dann nicht angewendet werden, wenn sie oder ihre biologisch bedeutsamen Metaboliten auf Grund ihrer Mobilität oder mangelnder Abbaubarkeit in die Trinkwasserfassung gelangen können.