_ verfügt über eine landwirtschaftliche Fläche von 21,55 ha, wovon er 19,65 ha für den Ackerbau verwendet. Dementsprechend fällt eine halbe Hektare (rund 2.5% der Fläche) nicht stark ins Gewicht. Das Verbot von Flüssigdünger (Gülle) gilt in der Schutzzone S1 und S2. Es handelt sich vorliegend um eine Fläche von 15,9 Aaren (d.h. 0,159 ha im S1) und 2,04 ha (S2), mithin rund 2,2 ha. Ein Teil davon, nämlich 0,59 ha, sind bereits heute extensive Wiese (keine Düngung).