Die praktische Umgrenzung der Zone S1 schliesst sich grösstenteils tangential an die hydrogeologische Umgrenzungslinie an. Im Bereich der nördlichen und südlichen Spitze könnte die praktische Umgrenzung geringfügig, d.h. um einige Quadratmeter verkleinert werden. Dementsprechend erweist sich die Grösse der ausgeschiedenen Schutzzone S1 als nötig bzw. nicht übermässig gross.