Da ein solches noch nicht vorliegt, erarbeitet das AFU ersatzweise ein solches und fordert die Grundeigentümer auf, die Überwachung vorzunehmen. Sobald die Resultate der Überwachungskampagne vorliegen, wird beurteilt, ob der Standort weiterhin als überwachungsbedürftig gilt oder die Notwendigkeit einer Sanierung besteht. Durch die Überwachung der Deponie kann sichergestellt werden, dass keine Schadstoffe in die Fassung gelangen.