5.2 Im Einzugsgebiet der Fassung bzw. in der Schutzzone S3 befindet sich die ehemalige Deponie D.___, die sich auf zwei südlich gelegenen Parzellen befindet. Gemäss dem Bericht "Altlasten-Voruntersu- chung – Altablagerungen " der Andres Geotechnik AG, St.Gallen, vom 22. Oktober 2012 ist der Standort überwachungsbedürftig. Die betroffenen Grundeigentümer haben die Pflicht, ein Überwachungskonzept auszuarbeiten und beim AFU einzureichen. Da ein solches noch nicht vorliegt, erarbeitet das AFU ersatzweise ein solches und fordert die Grundeigentümer auf, die Überwachung vorzunehmen.