hydrologischen Berichts). Nebstdem die notwendigen Massnahmen zum Schutz des Grundwassers strassenseitig bereits weitgehend umgesetzt sind bzw. dank der vorliegenden Schutzzonen umgesetzt werden können, stellt die Tatsache allein, dass zwei stark befahrene Strassen die Schutzzone S3 tangieren, kein Hinderungsgrund für die Unterschutzstellung der vorliegenden Grundwasserfassung dar. 5. Die Rekurrenten monieren weiter die Nähe zu bestehenden und geplanten Deponien.