Da es in der Vergangenheit unbestrittenermassen keine gravierenden Störfälle gegeben hat, ist es unnötig, die Rekurrenten – wie von ihnen verlangt – darüber zu befragen. Davon abgesehen sind Grundwasserfassungen von Gesetzes wegen unabhängig von allfälligen bisherigen Störfällen vor künftigen Verunreinigungen zu schützen.