Gemäss Umfrage des BAFU unter den Kantonen im Sommer des Jahres 2017 zur Überarbeitung der Wegleitung Grundwasserschutz stufen 19 Kantone die Grundwasserfassung für drei bis 15 Wohneinheiten als im öffentlichen Interesse liegend ein, darunter auch der Kanton St.Gallen (vgl. Stellungnahme des AFU vom 28. September 2018). Vorliegend sind elf Grundstücke bzw. mindestens elf Haushaltungen und sechs Landwirtschaftsbetriebe am gefassten Grundwasser berechtigt, womit das öffentliche Interesse an der Fassung nach der Praxis der meisten Kantone ohne weiteres gegeben ist.