3.4 Diese weitgehende Definition des öffentlichen Interesses an einer Wasserfassung gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen bezüglich der Frage, welche Wasserfassungen dem Lebensmittelgesetz unterstehen. Klar ist, dass Fassungen von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung dem Lebensmittelgesetz unterstehen und deshalb das öffentliche Interesse daran gegeben ist. Bei privaten Fassungen muss neben dem Verwendungszweck des Trinkwassers praxis-