G. Am 9. August 2019 stellte die Rekursinstanz den Verfahrensbeteiligten die neusten Resultate des AWE die Überwachung der Quelle Nutzenbuech betreffend zu. Aus diesen ergibt sich, dass die relevanten Spurengehalte von Schadstoffen in den letzten zehn Jahren signifikant abgenommen haben und die Trinkwasserqualität immer mit grosser Reserve eingehalten werden konnte. H. Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten in den vorgenannten Eingaben wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1. 1.1 Die Zuständigkeit des Baudepartementes ergibt sich aus Art. 43bis des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP).