F. Am 25. Januar 2019 – zwei Tage nach dem Rekursaugenschein – stellte A.___ bei der Stadt Z.___ selber ein Gesuch für eine Sondierung des Grundwasservorkommens. Diese leitete das Gesuch gleichentags dem AWE zur Bearbeitung weiter. Mit Schreiben vom 4. Februar 2019 forderte dieses den Gesuchsteller auf, das Gesuch innert Frist zu ergänzen, ansonsten darauf nicht eingetreten werde. Eine entsprechende Ergänzung reichte der Gesuchsteller nicht ein, weshalb das Amt die Bearbeitung des Gesuchs nicht an die Hand nahm.