Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 11/2020), Seite 5/19 Rücksprache genommen hatte, verzichtete es aber während des laufenden Rechtsmittelverfahrens darauf, zumal die provisorische Schutzzone ohnehin nicht grundeigentümerverbindlich ist. c) Die Vernehmlassung der Rekurrenten zum Augenscheinprotokoll datiert vom 28. März 2019. d) Die Rekursgegner nehmen am 4. April 2019 Stellung zum Augenscheinprotokoll.