b) Mit Eingabe vom 30. Januar 2019 lässt sich das AFU für das AWE zum Augenscheinprotokoll vernehmen. Dabei teilt es mit, dass es im Rahmen des Rekursverfahrens für die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen um die Quellwasserfassung C.___festgestellt habe, dass die Gewässerschutzkarte mit der gleichnamigen provisorischen Schutzzone nicht dem aktuellen Kenntnisstand des Schutzzonenplans, von der Stadt Z.___ erlassen am 5. Juli 2017, übereinstimme. Zur Aktualisierung der Gewässerschutzkarte beabsichtige das AWE deshalb, die provisorische Schutzzone dem aktuellen Kenntnisstand anzupassen. Nachdem das Amt mit der Standortgemeinde