c) Mit Vernehmlassung vom 28. September 2018 führt das Amt für Umwelt (AFU) für das Amt für Wasser und Energie (AWE) aus, dass das AFU die Schutzzonen für die Quellwasserfassungen C.___im März 2014 vorgeprüft habe und dass die in der Vorprüfung angeregten Anpassungen vollständig umgesetzt worden seien. Mithin befürworte das heute zuständige AWE eine uneingeschränkte Genehmigung der Schutzzonen durch das Departement. Die Nähe der Autobahn, der Kantonsstrasse, der abgeschlossenen Deponien wie auch die laufende Deponieplanung stünden der Schutzzonenausscheidung nicht entgegen.