Die Ausscheidung der Schutzzonen mit den damit verbundenen Auflagen werde diesbezüglich eine Verbesserung der Wasserqualität bewirken. Die vorliegende Schüttung decke den Bedarf der berechtigten Grundstücke mehr als drei Mal ab, selbst wenn man statt von einer mittleren Schüttung von 110 l/Min. von einer minimalen von lediglich 90 l/Min. ausgehe. Auch im Hitzesommer 2018 habe die Ergiebigkeit noch immer 75 l/Min. betragen. Im Regelfall betrage der Quellertrag rund das fünf-Fache des Tagesbedarfs der berechtigten Grundstücke. Falsch sei, dass andere als die Dienstbarkeitsberechtigten Wasser von der vorliegenden Quelle beziehen würden.