sei die Quelle zwar leistungsfähig, ein Ausbau sei auf Grund des klaren Wortlauts des Dienstbarkeitsvertrags aber ausgeschlossen. Ob die Quelle dem stetig steigenden Bedarf der Bezugsberechtigten überhaupt genügen werde, sei auch nicht klar. Dazu komme, dass im Einzugsgebiet der zu schützenden Quelle Altablagerungen mit direkter hydrologischer Verbindung im Zustrombereich, die Kantonsstrasse Z.___-X.___, die Nationalstrasse A1 mit namhaften Chlorideinträgen sowie die Deponien E.___ und D.___ lägen. Zudem beständen Pläne für zwei weitere Deponien in unmittelbarer Nähe.