A. a) Das Grundstück Nr. 001, Grundbuch Z.___, gehört A.___. Es liegt gemäss geltendem Zonenplan der Politischen Gemeinde Z.___ wie das Nachbargrundstück Nr. 002 von B.___ in der Landwirtschaftszone. Beide Grundstücke sind mit Gebäuden eines Landwirtschaftsbetriebs überbaut und teilweise als Fruchtfolgeflächen ausgeschieden (im Kartenausschnitt gelb markiert). Die Grundstücke werden im Süden von der X.___ Strasse (Kantonsstrasse) bzw. das Grundstück Nr. 001 zusätzlich von der Y.___ Strasse (Gemeindestrasse 2. Klasse) begrenzt. Weiter südlich verläuft die Autobahn (Nationalstrasse A1). Das Grundstück Nr. 001 liegt zum grösseren Teil im Gewässerschutzbereich Au.