{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-02-13", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_18-3887_2020-02-13.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=34&type=1563347022&cHash=92ae2485e22011e8e42a3eba92f9f463", "Checksum": "751b9eebb9c96866d04d56d6da151a8f"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["18-3887"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 13.02.2020 18-3887"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 04:20:02", "Checksum": "4b1cd1941504a4fa581674d907893fbb", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 13.02.2020 18-3887\n\n Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 11/2020), Seite 10/19\n4.2 In Bezug auf die Trinkwasserqualität zeigen sämtliche Untersuchungsberichte, dass die gesetzlichen Anforderungen stets mit grosser Reserve eingehalten werden konnten und dass die relevanten\nSpurengehalte von Schadstoffen in den letzten Jahren signifikant abgenommen haben (vgl. hydrologische/technische Berichte des Geologiebüros Lienert & Häering AG vom 30. April 2013 und 27. Mai 2016\n[abgekürzt hydrologischer Bericht] bzw. Untersuchungen der Bachema AG, Schlieren, vom 9. November 2018, 19. März 2019 und\n25. Juni 2019). Die in der Vergangenheit festgestellten erhöhten Chlo-\nrid- und Nitrateinträge sind in den nachgewiesenen Konzentrationen\nzwar nicht gesundheitsgefährdend, sollen aber weiter reduziert werden. Diese stammen erfahrungsgemäss vom Streusalz auf den Strassen und insbesondere vom Düngen der landwirtschaftlich genutzten\nFlächen. Mit den vorliegenden Schutzzonen soll bezweckt werden,\ndass die entsprechenden Werte weiter gesenkt bzw. wie in den letzten\nJahren tief gehalten werden können, damit die Trinkwasserqualität\nweiterhin mit grosser Reserve eingehalten bleibt. Da es in der Vergangenheit unbestrittenermassen keine gravierenden Störfälle gegeben\nhat, ist es unnötig, die Rekurrenten – wie von ihnen verlangt – darüber\nzu befragen. Davon abgesehen sind Grundwasserfassungen von Gesetzes wegen unabhängig von allfälligen bisherigen Störfällen vor\nkünftigen Verunreinigungen zu schützen. In diesem Zusammenhang\nsei immerhin erwähnt, dass die festgestellten erhöhten Nitratkonzentrationen ihren Ursprung erfahrungsgemäss nicht selten im Acker- und\nGemüsebau haben bzw. von der Stickstoffdüngung und Bodenbearbeitung zur falschen Zeit herrühren (Anhang 6 des Hydrologischen/Technischen Berichts des Geologiebüros Lienert & Häering AG\nvom 30. April 2013 inkl. Ergänzungen). Sodann wurde das Trassee\nder Nationalstrasse im Rahmen der Unterhaltssanierung in den Jahren\n2000/2001 im Hinblick auf die Schutzzonen bereits fachgerecht nach\nden kantonalen Vorschriften saniert. Mit der Fahrbahnsanierung wurden die Entwässerungsleitungen, der Abirrschutz und die Randabschlüsse neu erstellt. Demgegenüber ist die Kantonsstrasse im Bereich der Schutzzonen erst teilweise gewässerschutzrechtlich gesichert. Mit der Umsetzung der Schutzzonenvorschriften gemäss Art. 25\nund 27 in Verbindung mit Art. 11 und 12 des Schutzreglements wird\nauch hinsichtlich der Kantonsstrasse mit einer weiteren Verbesserung\nder Wasserqualität (hinsichtlich Chlorid) gerechnet (vgl. Ziff. 4 des\nhydrologischen Berichts). Nebstdem die notwendigen Massnahmen\nzum Schutz des Grundwassers strassenseitig bereits weitgehend umgesetzt sind bzw. dank der vorliegenden Schutzzonen umgesetzt werden können, stellt die Tatsache allein, dass zwei stark befahrene\nStrassen die Schutzzone S3 tangieren, kein Hinderungsgrund für die\nUnterschutzstellung der vorliegenden Grundwasserfassung dar.\n\n5.\nDie Rekurrenten monieren weiter die Nähe zu bestehenden und geplanten Deponien.\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 11/2020), Seite 11/19\n5.1 Im Bereich der Schutzzonen befinden sich drei für die Beurteilung relevante belastete Standorte. Die weiteren im Rekurs erwähnten\nStandorte sind für die Beurteilung aufgrund ihrer Lage nicht relevant,\nweil sie nur am Rand des kartierten Lockergesteins-Grundwasserlei-\nters sowie deutlich ausserhalb der Grundwasserschutzzonen und deren Hauptzuströmrichtung liegen.\n\n5.2 Im Einzugsgebiet der Fassung bzw. in der Schutzzone S3 befindet sich die ehemalige Deponie D.___, die sich auf zwei südlich gelegenen Parzellen befindet. Gemäss dem Bericht \"Altlasten-Voruntersu-\nchung – Altablagerungen \" der Andres Geotechnik AG, St.Gallen, vom\n22. Oktober 2012 ist der Standort überwachungsbedürftig. Die betroffenen Grundeigentümer haben die Pflicht, ein Überwachungskonzept auszuarbeiten und beim AFU einzureichen. Da ein solches noch\nnicht vorliegt, erarbeitet das AFU ersatzweise ein solches und fordert\ndie Grundeigentümer auf, die Überwachung vorzunehmen. Sobald die\nResultate der Überwachungskampagne vorliegen, wird beurteilt, ob\nder Standort weiterhin als überwachungsbedürftig gilt oder die Notwendigkeit einer Sanierung besteht. Durch die Überwachung der Deponie kann sichergestellt werden, dass keine Schadstoffe in die Fassung gelangen.\n\n5.3 Bei den Standorten KbS Reg Nrn. 005 und 006 handelt es sich\num ehemalige Bau- bzw. Installationsplätze des Autobahnbaus (örtliche Bauschuttablagerungen). Von diesen Standorten gehen keine\nschädlichen oder lästigen Einwirkungen aus. Allfällige Massnahmen\nsind somit erst bei einem Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung\nvorzunehmen. Somit stehen auch diese Belastungen der Ausscheidung einer Schutzzone nicht entgegen.\n\n5.4 Im Bereich der Schutzzonen sind drei neue Deponien geplant.\nDiese Projekte führen aber nicht zur Aufhebung der Schutzzonen bzw.\nder Quelle, wie die Rekurrenten geltend machen. Sie können im Gegenteil nur realisiert werden, wenn dadurch nachweislich kein Nutzungskonflikt mit der vorliegenden Fassung bzw. den Schutzzonen\nentstehen wird. Daran ändert auch nichts, dass die möglichen Deponiestandorte im aktuellen Richtplan bereits aufgeführt sind.\n\n6.\nDie Rekurrenten wenden schliesslich ein, die Schutzzonen seien zu\ngross ausgeschieden und die damit verbundenen Einschränkungen\nseien übermässig.\n\n"}