Fünf Jahre sind aber für den Mobilfunk, der einer rasanten Entwicklung unterliegt, eine sehr lange Zeit, zumal die Mobilfunkbetreiber eben daran sind, die neue 5G-Generation aufzuschalten. Mithin ändert an der Unverhältnismässigkeit des vorliegend gewählten Vorgehens auch nichts, dass die Planungszone zeitlich begrenzt ist.