sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. Insbesondere die Konkurrenzfähigkeit ist bei einem fünfjährigen Baustopp stark gefährdet (Urteil des Bundesgerichtes IC_274/2009 vom 21. Mai 2010 Erw. 3.8). So ist es bei einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung sehr wahrscheinlich, dass dafür mit allfälligen Rechtsmittelverfahren mehr als drei Jahre benötigt wird. Fünf Jahre sind aber für den Mobilfunk, der einer rasanten Entwicklung unterliegt, eine sehr lange Zeit, zumal die Mobilfunkbetreiber eben daran sind, die neue 5G-Generation aufzuschalten.