12 PBG lässt sich nichts anderen entnehmen: Demnach richtet sich ein solches Verbot am bundesgerichtlich entwickelten Kaskadenmodell aus, wonach die Gemeinden nur in überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten störende Infrastrukturbauten wie Mobilfunkantennen ausschliessen können und dies auch nur dann, wenn ein entsprechendes Verbot die Versorgung der Wohngebiete mit einer guten Mobilfunkabdeckung nicht verhindert. Die kommunale Ortsplanung ist zwar – wie das AREG zu Recht aufführt – Sache der politischen Gemeinden, weshalb der