3.3 Die Vorinstanz hat die vorliegende Planungszone zur künftigen aktiven Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen erlassen. Dafür will sie das so genannte Kaskadenmodell anwenden, wonach prioritär ein Standort in einer Arbeitszone zu wählen ist. Erst wenn dies unmöglich ist, sollen bei Bedarf Standorte in den gemischten Zonen und als letztes in den reinen Wohnzonen möglich sein. Ihrer Meinung nach kann dieses Modell nur zur Anwendung gelangen, wenn vorübergehend in allen Zonen mit Wohnnutzungen ein Bauverbot für Mobilfunkantennen gelte, ansonsten das Planungsziel massiv beeinträchtigt werde.