Ziel der Ortsplanungsrevision sei unter anderem, das Kaskadenmodell für Mobilfunkantennenstandorte einzuführen, wofür die vorliegende Planungszone unerlässlich sei. Würde man während der Planungsphase Mobilfunkantennen in den Bauzonen vorübergehend nicht verbieten, würde das Planungsziel der Standortplanung für Mobilfunkanlagen unterlaufen. Z.___ werde bereits heute flächendeckend mit Mobilfunk versorgt und für eine Unterdeckung bestünde kein Beweis.