c) Der Gemeinderat wies die Einsprache der Mobilfunkbetreiberinnen am 21. Dezember 2017 (Versand 3. Januar 2018) ab und auferlegte den Einsprecherinnen gemeinsam eine Entscheidgebühr von Fr. 500.–. D. a) Die Einsprecherinnen erhoben am 17. Januar 2018 Rekurs beim Baudepartement. Dabei werden folgende Anträge gestellt: 1. Der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Z.___ vom 21. Dezember 2017 sei aufzuheben; 2. Die Planungszone Mobilfunkanlagen sei aufzuheben;