5. beauftragt die Ratskanzlei mit der Durchführung des notwendigen Planverfahrens. Die von der Planungszone betroffenen Grundeigentümerinnen und die nationalen Mobilfunkantennenanbieter werden über diesen Beschluss auszugsweise mit eingeschriebenem Brief informiert. b) Gegen diesen Beschluss erhoben während der öffentlichen Auflagefrist vom 31. August bis 30. September 2017 A.___, B.___ und C.___, alle vertreten durch Rechtsvertreter Dr. Mischa Morgenbesser, Rechtsanwalt, Zürich, am 14. September 2017 Einsprache.