1. wird im Rahmen der Ortsplanungsrevision die Einführung eines Modells in Anlehnung an das Kaskadenmodell auf Grundlage von Art. 12 Abs. 2 Bst. b PBG prüfen; 2. erlässt gestützt auf Art. 105 ff. des Baugesetzes (nGS 8, 134; abgekürzt BauG) die Planungszone "Z.___ Mobilfunkanlagen" über den in der Planbeilage festgelegten Geltungsbereich. Dieser umfasst alle Bauzonen mit Ausnahme der Gewerbe-Industriezo- nen nach Art. 13 BauG;