f) Mit Verfügung vom 22. August 2017 erklärte der Gemeinderat das Initiativbegehren sowohl in seiner Zielsetzung eines Bauverbots für Mobilfunkantennen im Wohngebiet sowie dessen angrenzenden Umgebung als auch das entsprechende Moratorium als bundesrechtswidrig und unzulässig. C. a) Mit Beschluss vom 25. August 2017 erliess der Gemeinderat eine Planungszone mit folgendem Zweck bzw. mit folgender Wirkung: Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 70/2019), Seite 2/12 Der Gemeinderat