A. D.___, ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 001, Grundbuch Z.___. Das Baugrundstück liegt nach dem geltenden Zonenplan der Gemeinde Z.___ in der Wohn- und Gewerbezone WG2 mitten im Dorf Z.___. Das Grundstück ist mit dem Gewerbebau der E.___ überbaut. B. a) Mit Baugesuch vom 12. April 2017 bzw. 1. Mai 2017 ersuchte C.___, um Bewilligung des Neubaus einer Mobilfunkanlage mit zwei neuen OMNI-Antennen auf dem Firmengebäude der E.___. b) Innert der Auflagefrist vom 16. Mai 2017 bis 29. Mai 2017 gingen fünf Einsprachen ein, worunter eine aus einer "F.___Gruppe" mit fünf Anwohnern und eine andere aus einer Sammeleinsprache mit 196 Anwohnern besteht.