5). Darüber hinausgehende Detailplanungen und Massnahmen sind jedoch erst während der Bauausführung vorzunehmen, zumal nicht ersichtlich ist und vom Rekurrenten 2 auch nicht weiter belegt wird, inwiefern die Sicherheit bei der Erstellung der projektierten Baute unter Einhaltung der Regeln der Baukunde sowie der aufgezeigten Massnahmen nicht gewährleistet sein sollte. Diesbezüglich ist zudem nicht ersichtlich, inwiefern die umfangreichen Skizzenpläne eines erfahrenen Ingenieurbüros den Anforderungen an einen detaillierten Baugrubenplan nicht genügen sollten.