Schliesslich bestehe bei jedem Bau ein gewisses Restrisiko, welches beim Bauherrn verbleibe. Aus diesem Grund seien vor Baubeginn eine Risikoanlayse und ein umfassendes Kontrollkonzept zu erarbeiten, was in der Regel auch von der Versicherung gefordert werde. Gestützt auf diese Ausführungen wurde ein Baugrubenplan der Wälli AG vom 28. September 2017 eingereicht, welcher von der Vorinstanz am 3. Januar 2018 zum Bestandteil der Baubewilligung erklärt wurde (vi act. 8). Damit wird aufgezeigt, wie die empfohlenen Bodenvernagelungen und Böschungssicherungen ohne Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke umgesetzt werden sollen.