Insbesondere aufgrund der anspruchsvollen Verhältnisse in der südwestlichen Grundstücksecke sowie der geplanten Böschungen, wurde als Sicherungsmassnahme der Einsatz von gunitierten Bodenvernagelungen sowie die Erstellung eines Baugrubenplans empfohlen. Sofern die Bodennägel in das benachbarte Grundstück des Rekurrenten 2 reichten und dafür keine Bewilligung eingeholt werden könne, seien andere Baugrubenabschlüsse (z.B. über das Eck abgestützte Rühlwand) zu prüfen. Schliesslich bestehe bei jedem Bau ein gewisses Restrisiko, welches beim Bauherrn verbleibe.