9.2 Im Erd- und Obergeschoss sind jeweils zwei Wohneinheiten, im Attikageschoss ist eine Wohneinheit geplant. Je Wohneinheit ist ein Abstellraum vorgesehen. Die fensterlosen Abstellräume weisen Flächen zwischen 4,20 m2 und 6,30 m2 auf. Die bescheidene Raumgrösse – insbesondere in Verbindung mit der fehlenden natürlichen Belichtung – sämtlicher Abstellräume lässt keine Nutzung zu Wohnoder Arbeitszwecken zu. Alle diese gefangenen Räume sind objektiv nur als Abstellräume nutzbar. Nicht massgeblich ist der Einwand der Rekurrenten 1, wonach durch das Weglassen von nicht tragenden Wänden der Wohnraum vergrössert werden könnte.