Auch der Niveaupunkt des bestehenden Wohnhauses (Vers.-Nr. 004) hätte aufgrund des weiter südlich liegenden Niveaupunkts des geplanten Gebäudes keine massgebliche Aussagekraft in Bezug auf allfällige Geländeveränderungen. Solche sind aufgrund der Akten (auch zu früheren Bauprojekten auf den fraglichen Grundstücken), der Höhenkurven gemäss Geoportal sowie der Feststellungen am Augenschein auch nicht ersichtlich. Das Gelände fällt von Südwesten her ab, weshalb auch ein gut sichtbarer Höhenunterschied zum westlich gelegenen Landwirtschaftsland sowie dem östlich gelegenen Grundstück der Rekurrenten 1 besteht.