7. Weiter rügen die Rekurrenten 1 die Festlegung des Niveaupunkts und damit verbunden die Überschreitung der Gebäudehöhe sowie eine Verletzung der Vorschriften zum Untergeschoss. Nach Ansicht der Rekurrenten 1 ist das Terrain auf Grundstück Nr. 002 aufgeschüttet worden, weshalb der Niveaupunkt einiges tiefer zu liegen kommen müsste.