Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 59/2019), Seite 17/26 keine eigentliche Verdichtung statt, da es in Regelbauweise geplant ist und diese vorliegend noch gar nicht an das revidierte Raumplanungsrecht angepasst wurde. Die entsprechenden Einwendungen der Rekurrenten 1 sind deshalb nicht stichhaltig. Im Übrigen ist die heterogene Umgebung teilweise geprägt von weitläufigen Obstkulturen, welche mit auffälligen Hagelschutznetzen versehen sind. Insgesamt ist das vorhandene Landschaftsbild nicht von besonderer Qualität und eine Beeinträchtigung von Schutzobjekten kann – wie vorgängig erwähnt und im Amtsbericht der Denkmalpflege bestätigt – ausgeschlossen werden.