6.8 Das geplante zweigeschossige Mehrfamilienhaus mit Attikageschoss weist eine Länge von rund 25 m und eine teilweise Breite von rund 22 m auf und hebt sich damit hinsichtlich Massstäblichkeit von den bestehenden Bauten in der unmittelbaren Umgebung ab. Nach Regelbauweise wäre eine Gebäudelänge von maximal 30 m möglich (Tabelle zu Art. 6 BauR). Das Bauvorhaben liegt zudem an der Grenze zum Landwirtschaftsgebiet. Am Augenschein konnte hinsichtlich der Umgebung festgestellt werden, dass mehrheitlich Einfamilienhäuser vorherrschen, welche hinsichtlich Art, Grösse, Dachgestaltung sowie Farbgebung und Architektur ein sehr heterogenes Bild abgeben.