Der nachgeführte kantonale Richtplan konkretisiert die bundesund kantonalrechtlichen Schutzvorgaben. Der Richtplan sieht vor, die topographischen, räumlichen und architekturhistorischen Qualitäten, die zum nationalen oder kantonalen Wert der Ortsbilder führten, ungeschmälert zu erhalten und irreversible Schädigungen zu vermeiden.