Auch gemäss ISOS besitzt Z.___ ein Ortsbild von kantonaler Bedeutung, wobei die Baugrundstücke gemäss Inventarblatt vom Juni 1992 in der Umgebungsrichtung IV und das angrenzende Landwirtschaftsland in der Umgebungsrichtung III liegen. Gemäss dem Amtsbericht der kantonalen Denkmalpflege vom 5. Juni 2019 ist das fragliche Gebiet aufgrund der bestehenden Bebauung aus dem 20. und 21. Jahrhundert sowie der grossen räumlichen Distanz zum historischen Zentrum nicht relevant für das schützenswerte Ortsbild von Z.___, weshalb es dieses nicht beeinträchtige. Auch die in grösserer Entfernung liegenden Einzelschutzobjekte Nrn. 45 und 59 würden durch das Bauprojekt nicht beeinträchtigt.