In Bezug auf die Sichtverhältnisse gegen Osten kann wohl in Übereinstimmung mit dem Amtsbericht des TBA davon ausgegangen werden, dass eine Sichtweite von 20 m ausreicht, da die W.___strasse in diese Richtung flach oder leicht abfallend verläuft und sehr übersichtlich ist. Auch wenn die W.___strasse gegen die Landwirtschafszone im Westen leicht ansteigt, genügt diesbezüglich die Einhaltung der minimalen Sichtweite für vortrittsberechtigte Motorfahrzeuge von 20 m. Da über die W.___strasse auch im weiteren Verlauf in absehbarer Zukunft einzig das Grundstück des Rekurrenten 2 erschlossen wird und gemäss Geoportal (www.geoportal.ch) das Langsamverkehrsnetz der Gemeinde Z._