Sofern mit Velofahrern gerechnet werden muss, ist bei einer Strasse ohne Steigungen eine Sichtweite von 25 m erforderlich. Bei einer Längsneigung von -2 beträgt die Sichtweite bereits 35 m. Gemäss Amtsbericht vom 22. März 2019 genügt eine Sichtweite von 20 m nicht. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der konkreten Umstände im Einzelfall sind auch diese grundsätzlich zutreffenden Aussagen zu relativieren. In Bezug auf die Sichtverhältnisse gegen Osten kann wohl in Übereinstimmung mit dem Amtsbericht des TBA davon ausgegangen werden, dass eine Sichtweite von 20 m ausreicht, da die W.___strasse in diese Richtung flach oder leicht abfallend verläuft und sehr übersichtlich ist.