Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 59/2019), Seite 12/26 5.6 Im Übrigen wird in den Rekursen 3 und 4 geltend gemacht, die Sichtzonen seien weiterhin nicht eingehalten. Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass die Rekursgegner ein Korrekturgesuch eingereicht haben, welches das ursprüngliche Baugesuch in diesem Punkt ersetzt und zu einer teilweisen Gegenstandslosigkeit der Rekurse 1 und 2 führt. Für die Beurteilung der Sichtzonen ist folglich auf die mit Baubewilligung vom 20./26. November 2018 bewilligten Pläne des Korrekturgesuchs abzustellen.