Da eine direkte Sichtverbindung von der Zu- und Wegfahrt zum Knoten je nach baulicher Situation auf dem Grundstück Nr. 006 nicht in jedem Fall gegeben ist, müsste im seltenen Begegnungsfall ein ausfahrendes Fahrzeug ein wenig auf den geplanten grosszügig dimensionierten Vorplatz zurücksetzen, damit vom Knoten einfahrende Fahrzeuge ohne Inanspruchnahme von privaten Grundstücken abgewartet werden können. Unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit ist es vertretbar, dass in sehr seltenen Fällen im Schritttempo – vielfach mit integrierter Rückfahrhilfe – leicht zurückgesetzt werden muss. Angesichts dieser Umstände sowie der am Augenschein festgestellten gewachsenen örtlichen Verhältnisse in