Folglich müssen für den – wenn auch selten – stattfindenden Begegnungsfall PW/PW oder PW/LW zweckmässig angeordnete Ausweichstellen vorhanden sein. Eine solche befindet sich unbestrittenermassen beim Knoten N.___strasse/Mühlebergstrasse und somit etwa 35 m von den Baugrundstücken entfernt. Da eine direkte Sichtverbindung von der Zu- und Wegfahrt zum Knoten je nach baulicher Situation auf dem Grundstück Nr. 006 nicht in jedem Fall gegeben ist, müsste im seltenen Begegnungsfall ein ausfahrendes Fahrzeug ein wenig auf den geplanten grosszügig dimensionierten Vorplatz zurücksetzen, damit vom Knoten einfahrende Fahrzeuge ohne Inanspruchnahme von privaten Grundstücken abgewartet werden können.